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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

Allgemeine Informationen

Mitteilung und Bereitstellung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) an Steuerpflichtige nach § 39e Abs. 6 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG)

Ihre aktuellen Elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über eine „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“ unter "Mein ELSTER" (Online-Finanzamt www.elster.de) einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung zu beantragen.

Zuständige Stelle

Finanzamt

Voraussetzungen

  • für die Auskunft unter www.elster.de: Signaturzertifikat (erhältlich nach Registrierung im Bereich Benutzergruppen / Privatpersonen / Informationen / Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM)
  • für die Registrierung: E-Mail-Adresse und Ihre Steueridentifikationsnummer

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich unter "Mein ELSTER" (Online-Finanzamt www.elster.de) mit Ihrem Signaturzertifikat an.
  • Beantragen Sie im Bereich "Formulare & Leistungen" die Auskunft zur Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).

Das Finanzamt kann Ihnen die ELStAM auch schriftlich mitteilen. Die Auskunft beantragen Sie schriftlich (Antragsformular) oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache.

In der Regel wird dem Antrag entsprochen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, erteilt das Finanzamt einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • für die schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" (abrufbar nach der Regionalisierung)

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024

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