Skip to content

Teilzeitarbeit während der Elternzeit beantragen

Allgemeine Informationen

Einigung auf Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit darf jeder Elternteil im Durchschnitt des Monats bis zu 32 Stunden wöchentlich in Teilzeit arbeiten. Diese Teilzeitarbeit können Sie nach Einigung über Umfang und Ausgestaltung bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber* leisten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt.

Ihr Arbeitgeber kann Ihrem Wunsch auf Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder auf selbständige Tätigkeit im Einzelfall dringende betriebliche Gründe entgegenhalten. Die Ablehnung muss Ihnen innerhalb von vier Wochen schriftlich zugehen. Im Streitfall entscheidet das Arbeitsgericht.

Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit

Soweit Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten möchten, Sie sich mit ihm aber leider nicht über die Verringerung der bisherigen Arbeitszeit einigen konnten, können Sie unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen während der Gesamtdauer der Elternzeit bis zu zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen – und gegebenenfalls auch gegen den Willen Ihres Arbeitgebers durchsetzen.

Will Ihr Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, muss er dies innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun. Stimmt er einer Arbeitszeit-Verringerung nicht oder nicht rechtzeitig zu, können Sie Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.

Ansprechstelle

Ihr Arbeitgeber

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen

Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben einen Anspruch auf Elternzeit / Elterngeld.
  • Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung).
  • Ihr Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate.
  • Ihre vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll sich für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 32 Wochenstunden verringern.
  • Ihrem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
  • Sie haben Ihren Anspruch dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt. 

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich, dass Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten.
  • Halten Sie in der Mitteilung konkret fest, ab wann Sie in Teilzeit arbeiten wollen und welchen Umfang Sie wünschen.
  • Erleichtern Sie Ihrem Arbeitgeber die Planung, indem Sie einen Vorschlag zur Verteilung der Arbeitszeit machen.

Frist/Dauer

  • schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber: spätestens 7 Wochen vor der geplanten Aufnahme der Teilzeittätigkeit

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 28.03.2024

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):