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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), Berücksichtigung einer ungünstigeren Steuerklasse oder Zahl der Kinderfreibeträge

Allgemeine Informationen

Antrag auf Bildung einer ungünstigeren Steuerklasse oder eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge nach § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)

Sie haben die Möglichkeit, im ELStAM-Verfahren die Berücksichtigung ungünstigerer Lohnsteuerabzugsmerkmale zu beantragen.

Ein solcher Antrag ist denkbar, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber* Ihren aktuellen Familienstand nicht mitteilen möchten. So können Sie zum Beispiel beantragen, die Steuerklasse I zu behalten, damit Ihrem Arbeitgeber nach einer Eheschließung die nunmehr für verheiratete Arbeitnehmer in Betracht kommende Steuerklasse IV nicht mitgeteilt wird.

Entsprechendes gilt, wenn dem Arbeitgeber die Existenz eigener Kinder nicht bekannt werden soll.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Finanzamt

Verfahrensablauf

Änderungen zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM (zum Beispiel Steuerklasse, Freibeträge) beantragen Sie schriftlich (Antragsformular) oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Zum Papierformular gibt es auch eine elektronische Alternative: Anträge können ebenso im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (www.elster.de) oder mit Angeboten anderer Softwarehersteller eingereicht werden.

In der Regel wird dem Antrag entsprochen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, erteilt das Finanzamt einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" (abrufbar nach der Regionalisierung)

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024

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