Skip to content

Tierärztliche Hausapothekenbescheinigung beantragen

Allgemeine Informationen

Tierärzte und Tierärztinnen, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eine Apothekenbescheinigung erhalten.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

Sie betreiben als Tierarzt oder Tierärztin eine angezeigte Hausapotheke.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung erhalten Sie auf formlose Anfrage beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Erforderliche Unterlagen

Ob und welche Unterlagen erforderlich sind, entscheidet das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Frist/Dauer

keine

Kosten

EUR 5,00 bis EUR 120,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 27.03.2024

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):