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Förderkredit "Wachstum und Wettbewerb" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Nr. 251 und Nr. 263

Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft und trägt damit sowohl zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors als auch der Wirtschaftskraft ländlicher Räume im Allgemeinen bei.

Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, Artikel 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten.

Welche Vorhaben werden finanziert?

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, zum Beispiel Produktionsanlagen, Geschäftsausstattungen, Ausrüstungsgüter
  • Erwerb von Grundstücken
  • Kauf von Maschinen und Fahrzeugen
  • allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen

Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfügung.

Von der Förderung sind ausgenommen:

  • alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
  • Erwerb von Betriebsmitteln
  • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung
100 %

Laufzeit
4 bis 30 Jahre

Tilgung

Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Ansprechstelle

Kreditinstitut (Hausbank)

Zuständige Stelle

Landwirtschaftliche Rentenbank

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie forstwirtschaftliche Unternehmen

Fördervoraussetzungen

Die geplanten Investitionen dienen

  • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
  • einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

Verfahrensablauf

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

Frist/Dauer

  • Beantragung: vor Beginn Ihres Vorhabens
  • Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024

Kosten

  • Kreditzinsen
  • Bearbeitungsgebühr
    • Darlehenssumme ≤ EUR 125.000: bis zu 1 Prozent
    • Darlehenssumme > EUR 125.000: max. EUR 1.250

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. 08.03.2022

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