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Forschung und Entwicklung, Projektförderung beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte zur Forschung und Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren nach der Förderrichtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027, Teil B.I FuE-Projektförderung, Nr. 06580

Mit diesem Programm werden Forschungsprojekte auf zukunftsorientierten Technologiefeldern gefördert, die der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren dienen und die auf eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der gewerblichen Zuwendungsempfänger gerichtet sind.

Ein Produkt oder Verfahren gilt als neu, wenn es in der Europäischen Union (EU) noch nicht wirtschaftlich verwertet wird. Es kann sich dabei auch um eine Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens handeln.

Zuschüsse können Sie für folgende Ausgaben erhalten

  • Personalkosten für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese mit dem Vorhaben beschäftigt sind
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
  • Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und zu Marktbedingungen von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente
  • Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Forschungsvorhaben entstehen (bei von der SAB genehmigter LSP-Abrechnung) oder wahlweise vereinfachte Abrechnung mit Gemeinkostenpauschale von 25 Prozent auf die förderfähigen Ausgaben für Personal, Geräte/Ausrüstungen und Betriebskosten
  • sonstige Betriebskosten einschließlich solcher für Material, Bedarfsmittel und dergleichen, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
  • 60 Prozent der Patentierungskosten (nur bei kleinen und mittleren Unternehmen, KMU)

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • Zuschuss zu den förderfähigen Projektkosten bis maximal 80 % in Abhängigkeit vom Projektcharakter (Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung, s.u.).
  • Bonus von maximal zehn Prozent für mittlere Unternehmen und maximal 20 % für kleine Unternehmen
  • Bonus von maximal 15 % für Verbundprojekte
  • Bonus von maximal fünf Prozent  für technologiepolitisch bedeutsame Projekte

Höchstbetrag
nicht festgelegt

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) 

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerk, aber ohne freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
  • im Verbund auch Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen

Weitere Voraussetzungen

  • Große Unternehmen müssen darlegen, dass durch die Förderung
    • der Umfang oder die Reichweite des Vorhabens deutlich schneller zunimmt oder
    • sich der Gesamtbetrag der Mittel, den das antragstellende Unternehmen für das Vorhaben aufwendet, beträchtlich erhöht.
  • angemessene Beteiligung an der Gesamtfinanzierung mit subventionsfreien Eigen- oder Fremdmitteln
  • die geplanten Entwicklungsergebnisse müssen marktgängig sein (Nachweis durch Verwertungskonzept oder Vermarktungsstrategie)

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Die erforderlichen Formulare beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über die SAB. Die Antragstellung erfolgt im Förderportal in zwei Teilen:

  • Erstellung einer Vorhabenidee inkl. Projektskizze
  • Antragstellung

Nach der Einreichung des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrages sowie der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung des Antragseingangs durch die SAB.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, ist im Antragsformular aufgeführt.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn. Dazu zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 16.06.2023

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