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Ehrenmedaille "Für herausragende Leistungen im Kampf gegen HIV und Aids", Vorschlag einreichen

Allgemeine Informationen

Mit der Vergabe einer Ehrenmedaille würdigt der Freistaat Sachsen alljährlich herausragende Leistungen im Kampf gegen HIV und Aids. Persönlichkeiten, Vereine und Projekte, die sich in besonderer Weise für die HIV/Aids-Prävention sowie die Betreuung HIV-Infizierter und Aidskranker einsetzen, können für das Auswahlverfahren vorgeschlagen werden.

Die öffentliche Anerkennung und Wertschätzung spiegelt den hohen Stellenwert wider, den das Engagement auf diesem Gebiet in der Politik der Sächsischen Staatsregierung genießt. Zudem soll mit der Verleihung der Medaille gleichzeitig eine breitere Öffentlichkeit dafür gewonnen werden, beim Kampf gegen die HIV-Infektion für sich und andere Verantwortung zu übernehmen und selbst auch aktiv zu werden.

Die Medaille

Die Medaille ist eine aus Meissener Porzellan gefertigte runde Ehrenplakette. Sie trägt auf der Vorderseite die stilisierte "Rote Schleife" (Red Ribbon) als weltweites Symbol für den gemeinsamen Kampf gegen die Immunschwäche und die Solidarität und Toleranz gegenüber Menschen mit HIV und Aids. Die Inschrift des Kreisrandes lautet: "Für herausragende Leistungen im Kampf gegen HIV und Aids". Die Rückseite der Medaille zeigt das Wappen des Freistaates Sachsen, im Kreisrand sind die Worte "Sächsisches Staatsministerium für Soziales" eingeprägt.

Voraussetzungen

  • vorbildhaftes und hervorragendes ehrenamtliches oder berufliches Engagement auf dem Gebiet der HIV-/Aids-Prävention und der Betreuung Betroffener

Auszuzeichnende:

  • Persönlichkeiten
  • Vereine
  • Projekte

Vorschlagsberechtigte:

  • im Freistaat Sachsen auf dem Gebiet der HIV / Aids-Prävention oder der Betreuung HIV-Infizierter und Aidskranker tätige Organisationen
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • betroffene Bürger und Bürgerinnen

Verfahrensablauf

Reichen Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales einen Vorschlag zur Verleihung der Ehrenmedaille mit  entsprechender Begründung ein. Es empfiehlt sich, den bereitstehenden Vordruck zu verwenden.

  • Eine Auswahlkommission des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterbreitet der Staatsministerin aus den Einsendungen Vorschläge, aus denen sie die Auszuzeichnenden bestimmt.
  • Die anregenden Institutionen oder Personen werden über das Auswahlergebnis informiert.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

  • Einreichung von Vorschlägen: bis 30.09. für das laufende Jahr
  • Ehrung: im Dezember desselben Jahres

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020

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