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Friedhof, Grabmale und andere bauliche Anlagen genehmigen lassen (konfessionelle Träger)

Allgemeine Informationen

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

Anlaufstelle bei Friedhöfen in konfessioneller Trägerschaft ist die jeweilige Friedhofskanzlei. Die Friedhöfe von jüdischen und muslimischen Gemeinden werden ebenfalls von der jeweiligen Gemeinde verwaltet.

Die Friedhofsträger haben Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabstätten anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

Ansprechstelle

die jeweilige Friedhofskanzlei des konfessionellen Trägers

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über die Voraussetzungen und den Ablauf.

Frist/Dauer

Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.

Kosten

keine für die Genehmigung

Rechtsgrundlage

Friedhofssatzung des jeweiligen Trägers

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 20.03.2023

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