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Technologiegründer-Stipendium beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach ESF Plus-Förderrichtlinie "Technologiegründungsstipendien", Nr. 02210

Achtung! Derzeit findet lediglich die Bearbeitung laufender Maßnahmen statt – eine Neuantragstellung ist nicht mehr möglich.

Als Gründer* eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich können Sie ein Jahr lang ein personengebundenes Stipendium erhalten.

Für welche Gründungen gibt es ein "Technologiegründerstipendium"?

Hauptgeschäftsgrundlage Ihres künftigen Unternehmens muss sein:

  • technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschließlich Fertigung, Vermarktung / Vertrieb) umgesetzt werden soll und / oder
  • neuartige, innovative Dienstleistungen von hohem Nutzen für Kunden sowie deutlichen Alleinstellungsmerkmalen und somit deutlich erkennbarem Marktvolumen

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (monatlicher Festbetrag)

Höhe

  • Absolventen mit grundständigem Hochschulabschluss (Bachelor oder Vordiplom): EUR 1.000
  • Absolventen mit weiterführendem Hochschulabschluss (Master oder Diplom) bzw. Abschluss an der Berufsakademie: EUR 2.500
  • Promovierte Gründer: EUR 3.000

Dauer
maximal ein Jahr

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Ein Stipendium kann nur einmalig für ein Gründungsvorhaben in Anspruch genommen werden; die Förderung für verschiedene Gründungsvorhaben ist ausgeschlossen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Einzelpersonen, die ein innovatives Unternehmen gründen und Mitglieder eines Gründungsteams von mindestens zwei Personen

Die Antragstellenden müssen zudem zu folgenden Personengruppen gehören:

  • Studierende, Hochschulabsolventen oder Absolventen einer Berufsakademie
  • wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien und Forschungseinrichtungen
  • ehemaliges wissenschaftliches Personal

Innovative Unternehmen – Kriterien

Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn dessen Kern ein Forschungsvorhaben bildet und dessen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) laut Businessplan mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen.

Weitere Voraussetzungen

  • Haupt- oder Nebenwohnsitz der Antragstellenden und Sitz des Unternehmens oder einer Betriebsstätte befinden sich in Sachsen.
  • Das zu gründende Unternehmen ist ein Kleinst- oder kleines Unternehmen gemäß KMU-Definition.
  • Die Gründungsidee hat nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten.
  • Mindestens einer der Gründer muss nachweisbar über kaufmännische Kenntnisse verfügen.
  • Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein.
  • keine anderen entgeltlichen Tätigkeiten neben der Arbeit am Gründungsvorhaben

Von der Förderung ausgeschlossen

sind folgende Gründungen:

  • in freiberuflichen Tätigkeiten (insbesondere von Ärzten, Designern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Apothekern, Bau- und Planungsingenieuren, Künstlern oder Unternehmensberatern)
  • beim Anspruch auf Sozialleistungen
  • bei zeitgleicher oder mehrfacher Förderung in verschiedenen Gründungsprojekten

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Nach sechs Monaten benötigt die SAB von Ihnen einen Zwischennachweis. Dieser umfasst

  • einen Zwischenbericht
  • die Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens
  • den Nachweis über den Zwischenstand des Gründungsvorhabens durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine Gründerinitiative

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und Nachweise

Welche Unterlagen Sie im Einzelnen einreichen müssen, entnehmen Sie dem Antrag im SAB-Förderportal.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens (maßgeblicher Zeitpunkt für die Unternehmensgründung ist die Gewerbeanzeige oder die Meldung beim Finanzamt)
  • Unternehmensgründung: innerhalb von sechs Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheides
  • Zwischennachweis: Vorlage nach den ersten sechs Monaten der Förderung
  • Verwendungsnachweis: zwei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 03.02.2023

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