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Mittelstandsförderung - Betriebsberatung / Coaching (SAB), Zuschuss beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Betriebsberatung und Coaching nach Teil B/I.3 Mittelstandsrichtlinie, Wissenstransfer, Nr. 05081

Das Programm "Betriebsberatung / Coaching" ist im Freistaat Sachsen Kernbaustein der Beratungsförderung für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Durch finanzielle Unterstützung profitieren Sie bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater* und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe.

Was wird gefördert?

Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Strategieentwicklung
  • in- und ausländische Märkte
  • Digitalisierung des Geschäftsmodells
  • Personalentwicklung und Fachkräftesicherung
  • Wissensbilanz
  • Unternehmensnachfolge
  • Umweltberatung

Für welche Ausgaben können Sie Zuschüsse erhalten?

  • Honorarkosten für die Beratung
  • im Falle der Einschaltung eines Qualitätssicherers: zusätzlich die Ausgaben für die Qualitätssicherung.

Hinweis: Möchten Sie einen Qualitätssicherer einbeziehen, stellen Sie den Antrag über diesen.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe

  • bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Direktverfahren)
  • bei Einbeziehung eines Qualitätssicherers: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Höchstbetrag / Umfang

  • Zuschuss bis zu EUR 8.000 je Kalenderjahr
  • bei den Schwerpunkten "in- und ausländische Märkte", "Personalentwicklung und Fachkräftesicherung", Unternehmensnachfolge bis zu EUR 10.000 je Kalenderjahr
  • pro Tag maximal EUR 350,00 netto

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Weniger als fünf Tagewerke können nicht gefördert werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Qualitätssicherungsverfahren – Unterstützung durch RKW oder Ellipsis

Als Qualitätssicherer stehen Ihnen zur Auswahl:

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu fördernder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dazu zählen:

  • Handwerk
  • Handel
  • Dienstleister
  • Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Freiberufler und Existenzgründer

Weitere Voraussetzungen

Beratungen mit den Schwerpunkten Außenwirtschaft oder Umwelt:

  • vorherige Erstberatung (kostenfrei) durch einen Außenwirtschafts- oder Umweltberater der zuständigen Kammer

junge Unternehmen (bis zwei Jahre nach ihrer Gründung):

  • vorherige Gründungsberatung ("Förderung unternehmerischen Know-hows" / Bund)

Verfahrensablauf

Hinweis: Bevor Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen, nutzen Sie bitte die Standardleistungen der sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder der Handwerkskammern.

Für eine Betriebsberatung / ein Coaching wenden Sie sich zunächst an einen Qualitätssicherer (siehe oben).

  • Der Qualitätssicherer hilft Ihnen beispielsweise, Bedarf und Aufgaben einer Beratung zu ermitteln, kalkuliert Dauer und Kosten.
  • Bei einer Förderzusage beauftragt der Qualitätssicherer im Einverständnis mit Ihnen den Berater (oder das Beratungsunternehmen).
  • Der Qualitätssicherer kontrolliert die Beratung hinsichtlich Qualität, Umfang, Termin und Wirkung.

Antragstellung direkt bei der SAB

Falls Sie keinen Qualitätssicherer einbeziehen, stellen Sie den Antrag direkt bei der SAB. Der Berater muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, was Sie bitte bei Antragstellung auf dem entsprechenden Vordruck darlegen (abrufbar hier in Amt24) – auf eine Listung in der Beraterbörse der KfW-Mittelstandsbank kommt es nicht an.

Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Bis eine vollständige elektronische Abwicklung möglich ist, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Beratung und Erfolgskontrolle

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides müssen Sie die Beratung innerhalb von sechs Monaten wahrnehmen und abrechnen. An der Erfolgskontrolle wirken Sie selbst mit: Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von der SAB Fragebögen, die Sie vollständig ausfüllen.

Auszahlung

  • Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Tipp: Für weitere Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformulare
  • Kurzbericht mit Beschreibung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, Schwachstellenanalyse und Beratungsplan
  • junge Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung: Nachweis der Gründungsberatung ("Förderung unternehmerischen Know-hows" / Bund)
  • bei Schwerpunkt Außenwirtschaft / Umwelt: Nachweis der Erstberatung durch Außenwirtschafts- / Umweltberater der Kammern

Welche Nachweise und Belege darüber hinaus nötig sind, entnehmen Sie dem Antragsformular. Auskunft dazu erhalten Sie auch bei Ihrem Qualitätssicherer oder der SAB.

Frist/Dauer

Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Tipp: Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn. Dazu zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages.

Inanspruchnahme:

  • innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
  • einmalig innerhalb von zwölf Monaten (ausgenommen anschließendes Coaching)

Kosten

für die Antragstellung: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 15.03.2024

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