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Kostenlose Rechtsberatung in anwaltlichen Beratungsstellen

Allgemeine Informationen

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in mehreren sächsischen Städten bieten in anwaltlichen Beratungsstellen eine grundsätzlich kostenfreie Rechtsberatung für finanziell bedürftige Bürgerinnen und Bürger an.

Die Beratung erfolgt im Rahmen eines Projektes des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Im Rahmen der Hilfe ist eine Erstberatung möglich, einfache Sachen können abschließend in der anwaltlichen Beratungsstelle erledigt werden.

Das Projekt ergänzt die bisherige Form der Gewährung von Beratungshilfe und macht sie unkomplizierter, da für die Rechtsberatung in einer anwaltlichen Beratungsstelle nicht erst ein Berechtigungsschein beim Amtsgericht eingeholt werden muss.

Ansprechstelle

Wenden Sie sich an eine anwaltliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Besucheradressen und Sprechzeiten sind im Portal des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz veröffentlicht:

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine rechtliche Angelegenheit.
  • Es ist kein laufendes Gerichtsverfahren betroffen.
  • Sie sind finanziell bedürftig.
  • Ihnen stehen keine anderen Hilfemöglichkeiten zur Verfügung.
  • Die Wahrnehmung Ihrer Rechte ist nicht mutwillig.

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie bitte Ihre örtliche Beratungsstelle auf.
  • Schildern Sie dort Ihre bedürftigen finanziellen Verhältnisse. Dafür sollten Sie Ihren Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument sowie Nachweise über Einkommen und Vermögen bereithalten.
  • Erläutern Sie vor Ort auch Ihr rechtliches Problem. Legen Sie bitte Nachweise dafür vor, dass ein Beratungsbedürfnis besteht (zum Beispiel durch Schreiben, aus denen sich die Problematik ergibt).

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 30.10.2023

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