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Fortbildungen für Apotheker und pharmazeutisches Personal anerkennen lassen (Akkreditierung)

Allgemeine Informationen

Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen nach den Richtlinien der Sächsischen Landesapothekerkammer zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für ApothekenBerufe.

Als Veranstalter* von Fortbildungen können Sie diese von der Sächsischen Landesapothekerkammer auf Antrag anerkennen lassen. Dazu müssen die Fortbildungsveranstaltungen für die Erhaltung und Entwicklung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Apotheker beziehungsweise des pharmazeutischen Personals geeignet sein.

Die Anerkennung wird durch die Vergabe von Fortbildungspunkten ausgesprochen. Bekannt gegeben werden die Veranstaltungen im Fortbildungskalender.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen

Die Fortbildungsveranstaltungen müssen die Kriterien der jeweiligen Richtlinie erfüllen.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Anerkennung der Fortbildung bitte schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular.

  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Reichen Sie vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Nach Antragsbearbeitung erhalten Sie einen Bescheid, der die Anzahl der anerkannten Fortbildungspunkte ausweist.

Hinweis: Wenn Sie die Anerkennung einer Lernerfolgskontrolle beantragen, verpflichten Sie sich, der Sächsischen Landesapothekerkammer auf Verlangen das Ergebnis der Lernerfolgskontrolle offenzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular "Antrag zur Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen"
  • Programm mit detailliertem Zeitplan, Nennung der Seminarleitung, der Moderatoren und Referenten mit der jeweiligen Qualifikation
  • gegebenenfalls Fragen zur Lernerfolgskontrolle

Die Sächsische Landesapothekerkammer behält sich vor, weitere Unterlagen (Präsentationen, Skripte) anzufordern oder auch Einblick in die Inhalte der Fortbildung zu nehmen.

Frist/Dauer

Antragstellung: spätestens sechs Wochen vor der Durchführung der Fortbildungsveranstaltung

Kosten

  • erstmalige Anerkennung innerhalb eines Jahres: EUR 50,00
  • Zweitantrag im gleichen Jahr (vereinfachte Nachakkreditierung): EUR 25,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Landesapothekerkammer. 23.04.2024

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