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Deutsch-Sprachkurse für Migranten, Förderung beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Träger von Sprachkursen nach Richtlinie "Integrative Maßnahmen", Teil 3, Nr. 07722

Einstiegs- und Aufbaukurse zum Spracherwerb für erwachsene Menschen mit Migrationshintergrund, die weder schulpflichtig noch zu einer Berufsausbildung berechtigt sind, werden im Rahmen des Förderprogramms "Integrative Maßnahmen, Teil 3" durch Festzuschüsse pro Teilnehmer mitfinanziert. 

Durch Erlernen der deutschen Sprache soll es diesem Personenkreis ermöglicht werden, sich besser in die Gemeinschaft zu integrieren und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Damit wird zugleich der Zusammenhalt zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in der sächsischen Gesellschaft gestärkt.

Welche Sprachkurse können gefördert werden?

  • Einstiegskurse "Deutsch sofort“ (Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens – GER) mit dem Ziel einer elementaren Sprachanwendung
  • Alphabetisierungskurse mit dem Ziel einer elementaren Sprachanwendung (angelehnt an Niveaustufe A1 GER)
  • Aufbaukurse "Deutsch qualifiziert" mit dem Ziel B1 GER
  • Aufbaukurse „Deutsch Beruf“ mit dem Ziel B2 GER

Welche Kosten werden erstattet?

  • Ausgaben für die Sprachkurse pro Teilnehmer* und Unterrichtseinheit
  • Fahrtkosten von Teilnehmenden (ab drei Kilometer vom Wohnort / maximal Kosten der ortsüblichen Monatskarte)
  • Ausgaben zur Durchführung der Einstufungs- / Abschlusstests

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe
Festbeträge entsprechend der jeweils gültigen Abrechnungsrichtlinie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Sprachkursträger mit Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemäß § 18 der Integrationskursverordnung (IntV)

Teilnehmer

Einstiegskurs "Deutsch sofort" und Alphabetisierungskurs:

  • Migranten ohne Deutschkenntnisse beziehungsweise herkunftssprachliche Analphabeten und ohne Anspruch auf einen Integrationskurs nach § 43 Aufenthaltsgesetz

Aufbaukurs "Deutsch qualifiziert":

  • Absolventen des Einstiegs- oder Alphabetisierungskurses bzw. mit entsprechenden Deutschkenntnissen
  • frühestens drei Monate nach erfolgloser Anmeldung zum berufsbezogenen Sprachförderkurs (ESF-Bundesprogramm oder gemäß Deutschsprachförderverordnung)

Hinweis: Details zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Kursbedingungen

  • Einstiegskurs "Deutsch sofort": 200 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
  • Alphabetisierungskurs und Aufbaukurs "Deutsch qualifiziert": 400 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
  • begrenzte Teilnehmerzahl nach Vorgaben des aktuellen "BAMF-Trägerrundschreibens"

Die Sprachkurse sollen sich an den Standards der Integrationskurse orientieren und anschlussfähig zu diesen sein.

Weitere Voraussetzungen

  • Anwesenheitsliste für jeden Unterrichtstag (jeweils mit Unterschrift von Teilnehmer und Kursträger)
  • Kostenerstattung nur
    • für Anwesenheitstage
    • bei Absolvieren von mindestens 50 % des Kursumfanges

Von der Förderung ausgeschlossen

  • investive Ausgaben
  • Ausgaben für Kredite zur Beschaffung des Eigenanteils oder zur Vor- und Zwischenfinanzierung

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlicher Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Tipp: Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn. Dazu zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 05.01.2023

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