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Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein.

Dazu gehören:

  • Wahl des Vorstands
  • Einigung über die Vereinssatzung
  • Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist

Verfahrensablauf

Um den Verein nach seiner Gründung bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, reicht eine formlose Anzeige aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Vereinssatzung (gegebenenfalls fordert die Stadt oder Gemeinde Unterlagen nach)

Frist/Dauer

Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

  • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
  • § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
  • § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
  • § 97 AO – Vorlage von Urkunden

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024

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