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Rente wegen Erwerbsminderung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie wegen Ihres Gesundheitszustandes gar nicht oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind zu arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten. Die Renten wegen Erwerbsminderung sollen in diesen Fällen ein geregeltes Einkommen gewährleisten.

Renten wegen Erwerbsminderung werden gezahlt

  • bei voller Erwerbsminderung,
  • bei teilweiser Erwerbsminderung und
  • bei teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit.

Hinweis: Renten wegen Erwerbsminderung werden auf Antrag und in der Regel befristet gezahlt.

Arbeitsverdienst, Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit und bestimmte Sozialleistungen können zur Verringerung oder sogar zum Wegfall der Rentenzahlung führen, wenn die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rente haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, so unterstützen Sie

  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung,
  • ehrenamtlich tätige Versichertenälteste sowie
  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsamtes Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung

–> Suche nach dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger
Deutsche Rentenversicherung

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Versicherte, die:

  • wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein,
  • unter bestimmten Voraussetzungen als Mensch mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen tätig sind.
  • bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, seitdem ohne Unterbrechung voll erwerbsgemindert sind und die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegen vor, wenn:

  • wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gearbeitet werden können.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie als versicherte Person, wenn:

  • Sie vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig sind,
  • Sie aus gesundheitlichen Gründen in Ihrem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Neben den persönlichen müssen Sie folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen, um eine Erwerbsminderungsrente erhalten zu können:

  • Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (allgemeine Wartezeit).
  • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Fünf-Jahres-Zeitraum auch verlängert werden, zum Beispiel bei einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres.

Für die Wartezeit zählen mit:

  • Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge); dazu zählen auch Kindererziehungszeiten
  • Kalendermonate aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehepartnern
  • Kalendermonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung (Mini-Job)
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel politische Inhaftierung in der DDR)

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Wartezeit – zum Beispiel bei Erwerbsminderung wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder voller Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Ausbildungsende – vorzeitig erfüllt.

Verfahrensablauf

  • Vereinbaren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Termin für die Entgegennahme Ihres Rentenantrages. Dabei wird Ihnen mitgeteilt, welche Formulare auszufüllen sind und welche weiteren Unterlagen zur Antragstellung mitzubringen sind.
  • Wenn Sie Unterlagen nachreichen, geben Sie bitte immer Ihren vollständigen Namen und die Versicherungsnummer an.
  • Sie können Ihren Rentenantrag auch online stellen. In einem sogenannten Dialogverfahren werden Sie durch den Antrag geleitet. Eine Online-Hilfe unterstützt Sie gegebenenfalls und weist Sie auf Eingabefehler hin.

Erforderliche Unterlagen

Das Komplettpaket "Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner" der Deutschen Rentenversicherung enthält alle notwendigen Formulare.

Frist/Dauer

  • keine

Der Leistungsbeginn ist jedoch vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024

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