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Beschädigte Verkehrszeichen und Störungen an Verkehrseinrichtungen (z.B. Verkehrsampeln) melden

Allgemeine Informationen

Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Am besten melden Sie dies umgehend der örtlichen Straßenverkehrsbehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.

Hinweis: Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie melden der zuständigen Stelle die Verkehrszeichenstörung und den genauen Ort der Störung.
  • Die zuständige Stelle behebt die Störung.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine Angaben

Kosten

Bei der Meldung einer Verkehrszeichenstörung entstehen Ihnen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014

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