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Gewässerbenutzung, Änderung anzeigen

Allgemeine Informationen

Für das Benutzen von Gewässern jeglicher Art benötigen Sie eine Genehmigung. Sollte sich eine Nutzungsänderung ergeben, teilen Sie dies umgehend der unteren Wasserbehörde mit. Geht eine Ihnen erteilte Erlaubnis auf einen Rechtsnachfolger über, müssen Sie dies ebenfalls der Wasserbehörde melden.

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörde der Kreisfreien Stadt oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

Vorhandene Gewässerbenutzung.

Verfahrensablauf

Die Änderung der Gewässerbenutzung melden Sie formlos per Fax, E-Mail oder Brief.

  • Senden Sie an die zuständige Stelle ein Schreiben, dass sich Ihre Gewässerbenutzung ändert.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob die Änderung statthaft ist.
  • Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid.

Bedarf Ihr Vorhaben der Umweltverträglichkeitsüberprüfung oder ist es wasserwirtschaftlich bedeutsam, erhalten Sie die Aufforderung, ein förmliches Genehmigungsverfahren zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • formloses Schreiben an die zuständige Stelle
  • Unterlagen, die für das Verständnis des Sachverhaltes notwendig sind.

Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

Tipp: Geben Sie die vormalige Verfahrensnummer an, so kann Ihr Anliegen schneller zugeordnet werden.

Frist/Dauer

Zeigen Sie die Änderung umgehend an; die Erlaubnis ist jederzeit widerruflich.

Kosten

  • für die Änderungsanzeige: keine
  • für wasserrechtliche Erlaubnis: Verwaltungsgebühren je nach Art und Umfang des Vorhabens

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 20.07.2021

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