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Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein beantragen

Allgemeine Informationen

Strebt Ihr Verein mit Sitz in Sachsen eine vorrangig wirtschaftliche Tätigkeit an, können Sie bei der Landesdirektion Sachsen einen Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Vereins stellen.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen – Referat 20

Voraussetzungen

  • Der Zweck des Vereins ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet
  • Dem Verein darüber hinaus nicht zugemutet werden kann, sich in einer anderen handels- oder gesellschaftsrechtlichen Rechtsform (zum Beispiel GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft) zu organisieren und auf diese Weise die Rechtsfähigkeit zu erlangen.

Die Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB ist anderen Organisationsformen des Handels- und Gesellschaftsrechts, durch die die Rechtsfähigkeit erlangt werden kann, nachrangig.

Der Verein muss deshalb sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft haben, die Rechtsfähigkeit auf anderem Wege zu erlangen. Eine Ausnahme hiervon ist nur gegeben, wenn die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins durch bundesgesetzliche Sonderregelungen (zum Beispiel nach dem Marktstrukturgesetz) ausdrücklich zugelassen ist.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein schriftlich unter Verwendung des Formulars "Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit gemäß § 22 BGB". Prüfen Sie bitte zuvor, ob Ihr Verein die entsprechenden Voraussetzungen (Siehe Antrag) erfüllt.

  • Drucken Sie das Formular aus und tragen Sie die erforderlichen Angaben ein.
  • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg bei der Landesdirektion Sachsen (–>Zuständige Stelle) ein.

Nach der Antragsprüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob Ihrem Antrag stattgegeben wird.

Erforderliche Unterlagen

  • die Satzung des Vereins in Urschrift und unbeglaubigter Abschrift
  • das Protokoll zur Gründungsversammlung des Vereins
  • eine Abschrift der Urkunde über die Bestellung des Vorstands

Frist/Dauer

­­keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 08.08.2023

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