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Förderung für Gleichstellungsprojekte beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Gleichstellung von Mann und Frau nach der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit, Nr. 07810

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 31

Voraussetzungen

Förderfähig sind Vorhaben und Maßnahmen, deren Schwerpunkt im Freistaat Sachsen liegt. Gegebenenfalls gelten weitere Voraussetzungen.

Gegebenenfalls müssen Vorhaben von Fachkräften mit mindestens einem Bachelorabschluss durchgeführt werden. Die Kompetenz zu geschlechtersensibler Arbeit ist nachzuweisen.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt bei der Landesdirektion Sachsen. Über begründete Einzelfälle ist im Benehmen mit dem für Gleichstellung zuständigen Staatsministerium zu entscheiden.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Antragsformblatt
  • gegebenenfalls Konzept und weitere nähere Beschreibungen des Vorhabens
  • gegebenenfalls Finanzierungs-, Ablauf-, Stellen- und Organisationspläne, -beschreibungen und -nachweise
  • gegebenenfalls externe Gutachten
  • bei Zuwendungen aus anderen Förderungen gegebenenfalls der Bescheid der jeweiligen Behörde

Frist/Dauer

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben mit überregionalem Wirkungskreis oder innovativem Charakter, landesweit bedeutsame Einzelvorhaben oder grenzüberschreitende und interregionale Vernetzungsarbeit sind bei der Landesdirektion Sachsen in der Regel spätestens bis zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr beziehungsweise die Folgejahre zu stellen.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für sonstige Vorhaben und Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit können fortlaufend im jeweiligen Jahr bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 16.08.2023

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