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Berufsabschlüssen der DDR durch die IHK anerkennen lassen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in der DDR einen Facharbeiter- oder Meisterabschluss erworben haben, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen können

  • per Fax,
  • per Post zugesandt bzw.
  • persönlich abgegeben werden oder
  • per E-Mail eingereicht werden, jedoch nur dann, wenn Sie das Formular elektronisch qualifiziert signieren.

Erforderliche Unterlagen

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das Formular der zuständigen IHK.

Weitere Nachweise und Unterlagen:

  • Antrag auf Gleichstellung/Anerkennung, schriftlich und eigenhändig unterschrieben
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • beglaubigte Kopie der Originalurkunde und des Originalzeugnisses der beruflichen Qualifikation (zum Beispiel Facharbeiterbrief und -zeugnis, Meisterbrief und -zeugnis)
  • Erklärung, dass bei keiner anderen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung der Unterlagen beantragt wurde.

Hinweis: Alle Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen.

Frist/Dauer

bis zu 8 Monate (Einzelfallabhängig)

Kosten

Verfahrensgebühr: EUR 20,00 bis EUR 60,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 08.03.2019

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