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Rundfunkbeitrag, Wohnung abmelden

Allgemeine Informationen

Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag oder Rundfunkgebühren gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.

Zuständige Stelle

 ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Voraussetzungen

Eine Abmeldung müssen Sie nur vornehmen, wenn Sie bisher den Rundfunkbeitrag zahlen und die Beitragspflicht für Sie entfällt.

Die Beitragspflicht entfällt, wenn Sie

  • in einer Lebensgemeinschaft oder als sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben,
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden oder
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben oder erlangen.

Verfahrensablauf

Sie können die Wohnung unter den genannten Voraussetzungen online abmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht

Frist/Dauer

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in welchem der Grund für die Abmeldung eintritt – jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem Sie dies mitgeteilt haben.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 10.03.2022

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