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Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene, Bewerbung einreichen

Allgemeine Informationen

Bewerbung um ein Stipendium nach den Bundesrichtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums

Berufserfahrene* mit besonderem Talent und Engagement haben für ein erstes akademisches Hochschulstudium gute Chancen auf ein Aufstiegsstipendium des Bundes. Um die Förderung können Sie sich bereits vor Beginn eines Studiums bei der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben, möglich ist die Bewerbung bis zum Ende des zweiten Studiensemesters.

Die Förderung beträgt monatlich insgesamt EUR 750,00 bei einem Vollzeitstudium oder EUR 2.000,00 jährlich bei einem berufsbegleitenden Studiengang. Die Förderung erstreckt sich über die Regelstudienzeit und ist einkommensunabhängig.

Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während des Studiums.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen

Die Studienförderung richtet sich an Fachkräfte, die in einer Berufsausbildung und in der beruflichen Praxis besondere Leistungen gezeigt haben. Auch wer schon langjährig im Beruf steht kann sich bewerben.

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung
  • eine dem Abschluss der Ausbildung anschließende Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung und vor Studienbeginn
  • ein Nachweis über die besondere berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit kann eine Gesamtnote von besser als "gut" (mindestens 1,9 oder 87 Punkte) in der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung eingesetzt werden (unter anderem Meister, Techniker, Fachkaufmann). Falls die Note nicht reicht, gibt es als weitere Möglichkeiten die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers.

Verfahrensablauf

Für das Aufstiegsstipendium des Bundes bewerben Sie sich in einem dreistufigen Auswahlverfahren, informieren Sie sich darüber im SBB-Portal.

Online-Bewerbung

Für die Online-Bewerbung im SBB-Portal halten Sie bitte folgende Daten bereit:

  • persönliche Daten
  • Daten zur schulischen Laufbahn
  • Daten zur beruflichen Laufbahn (Ausbildungszeugnisse, Arbeitsverträge)
  • Daten zum geplanten oder bereits begonnenen Studium

Achtung! Ohne diese Angaben kann die SBB Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen.

  • Rufen Sie das Bewerbungsportal auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung auf und füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
  • Die SBB prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail über das Ergebnis (bei begründetem Arbeitgebervorschlag nach der Prüfung des Vorschlags).

Erfüllen Sie die Bewerbungsvoraussetzungen, folgen als weitere Stufen ein Online-Kompetenz-Check und ein persönliches Auswahlgespräch.

Erforderliche Unterlagen

  • Sollte ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers erforderlich sein, muss dieser innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Online-Bewerbung bei der SBB eingehen.
  • Weitere Unterlagen fordert die SBB erst bei der Einladung zur Stufe II ("Kompetenz-Check") an, unter anderem Kopien von beruflichen Prüfungszeugnissen und Belege für Berufszeiten.

Hinweis: Reichen Sie bitte keine Unterlagen ein, bevor Sie nicht den Online-Fragebogen abgeschickt haben.

Frist/Dauer

Jährlich gibt es zum Aufstiegsstipendium zwei Auswahlverfahren. Bitte achten Sie auf Aktualisierungen bei den Terminen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, Redaktion Amt24. 09.09.2021

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