Skip to content

Weiterbildungsstipendium, Beratung für Stipendienbewerber

Allgemeine Informationen

Bewerbung um ein Stipendium nach den Bundesrichtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventen* einer Berufsausbildung

Als junges berufliches Talent können Sie mit einem Weiterbildungsstipendium finanzielle Unterstützung für Ihre weitere berufliche Qualifizierung erhalten. Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung berät und begleitet Sie bei der Bewerbung.

Gefördert werden fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen Ihrer Wahl. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Förderung eines berufsbegleitenden Studiums möglich. Werden Sie in das Förderprogramm aufgenommen, können Sie in einem Zeitraum von maximal drei Jahren bis zu EUR 6.000,00 abrufen – bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Fördermaßnahme.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser oder
  • Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
  • ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule

Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung unter anderem von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die SBB Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, die Stiftung unterstützt Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen und bei der Kontaktaufnahme zur zuständigen Stelle. Informieren Sie sich zuvor im SBB-Portal, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Einreichung

  • als Absolvent in einem Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung: über die Kammer oder diejenige Stelle, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen ist
  • als Absolvent in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen: direkt bei der SBB

Frist/Dauer

Bewerbungsfrist

  • für Berufe nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung: Festlegung durch die jeweilige Kammer oder weitere zuständige Stelle (bitte informieren Sie sich dort)
  • für bundesgesetzlich geregelte Gesundheitsfachberufe: jeweils am 15.02 eines jeden Jahres

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, Redaktion Amt24. 09.09.2021

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):