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Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (gewerblich) beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) zur Erlangung der Fachkunde

Für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese stellt Ihnen auf Antrag die zuständige Behörde aus.

Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt.

Zuständige Stelle

  • Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5, Arbeitsschutz mit ihren Dienststellen und Dienstsitzen

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 21 Jahren
  • Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung

Verfahrensablauf

Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Verwenden Sie bitte das hierfür vorgesehene Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Gültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ausstellung

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 30,00 bis EUR 250,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 26.06.2023

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