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Berufliche Bildung, überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft (ÜbA) (ESF)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Zuwendung zur Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach Teil II/2 H der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414

Das Förderprogramm "Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen" ermöglicht es Auszubildenden, den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Projektträger, die Teile der Berufsausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbieten, können auf Antrag finanzielle Unterstützung erhalten.

Was wird gefördert?

Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zur Ergänzung und Vertiefung

  • der betrieblichen Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft 
  • in entsprechenden ausbildungsintegrierenden Studiengängen 

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbeträge)

Höhe
ab 01.08.2020:

  • Pauschalen für Lehrgangskosten: zwischen EUR 253,00 und EUR 1.897 pro Teilnehmer und Lehrgang (je nach Ausbildungsart)
  • Pauschale für Unterbringungskosten: EUR 61,00 pro Teilnehmer und Lehrgangswoche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte: Träger der Ausbildungsmaßnahme

  • natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen

Zielgruppe: Auszubildende in land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufen im Freistaat Sachsen.

Weitere Voraussetzungen

  • der Ausbildungsvertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 34 BBiG eingetragen
  • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • geförderter Inhalt entsprechend der Ausbildungsordnung und vom Berufsbildungsausschuss beim Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft beschlossen

Verfahrensablauf

Sie können im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) nutzen.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die Antragsunterlagen zusammen, getrennt nach Zuordnung der Ausbildungsstätte des Auszubildenden zu den Regionen (stärker entwickelte Region / Übergangsregion).
  • Die Anträge reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein. Diese leitet die Anträge nach Vorprüfung der SAB zu.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Die Auszahlung beantragen Sie bei der SAB mit dem vorgesehenen Formular und den erforderlichen Belegen.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

für die Auszahlung

  • Auszahlungsantrag
  • Anwesenheitslisten pro Lehrgang
  • Nachweis der Unterbringung von Teilnehmern pro Lehrgangswoche

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der SAB ab.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: nach Vertragsschluss oder Ausbildungsbeginn möglich 
  • Verwendungsnachweis: spätestens einen Monat nach Abschluss des Vorhabens

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). 08.03.2022

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