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Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt, Projektzuschuss beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Zuwendungen für Vorhaben zu Integration, Partizipation und gesellschaftlichem Zusammenhalt nach der Richtlinie "Integrative Maßnahmen" beantragen, Nr. 07722

Achtung! Wir bitten die Antragsteller, Ihre Anträge inklusive der dazugehörigen Anlagen zum nächsten Stichtag per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse bei der SAB einzureichen: integrative_massnahmen@sab.sachsen.de.

Der Freistaat Sachsen unterstützt unter anderem Vereine, karitative und religiöse Einrichtungen bei Vorhaben, die Menschen mit Migrationshintergrund in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens besser integrieren und daran gleichberechtigt teilhaben lassen.

Was wird gefördert?

Finanziell unterstützt werden Vorhaben zur Förderung

  • der "Hilfe zur Selbsthilfe"
  • des gesellschaftlichen Zusammenhalts zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Sachsen
  • der interkulturellen Öffnung in Organisationen
  • des Abbaus von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit

Welche Kosten werden mitfinanziert?

  • projektbezogene Personal- und Sachausgaben
  • Personalausgaben bis zur Höhe der Vergütungsgruppe E9 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Konditionen

Art der Förderung
zweckgebundener Zuschuss als Projektförderung (Festbetragsfinanzierung)

Höhe
nicht festgelegt (Eigenanteil Zuwendungsempfänger: mindestens 5 %)

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Zuwendungen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen sind vorrangig zu beanspruchen.
  • Eine ergänzende Förderung zu Programmen des Bundes oder der Europäischen Union ist auf den im betreffenden Programm festgelegten Ko-Finanzierungsanteil beschränkt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf dieses Programm.

Zuständige Stelle

 Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • Träger der freien Wohlfahrtspflege
  • anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen
  • wissenschaftliche Einrichtungen in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern oder kommunalen Gebietskörperschaften

Bei der Förderentscheidung sind interkulturelle Kompetenzen, Sprachkompetenzen des Personals sowie Referenzen aus vergleichbaren Vorhaben als besondere Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Regionale Kooperationspartner sollen in die Umsetzung eingebunden werden.

Ausgeschlossen von der Förderung

  • Angebote zu Spracherwerb und Orientierung sowie Sprach- und Kulturvermittlung von niedrigschwelligen und ehrenamtlich getragenen Initiativen, die mit kommunalen oder anderen gemeinnützigen Trägern kooperieren können
  • Vorhaben zur Unterstützung von Kommunen in Zusammenhang mit der Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG)
  • investive Ausgaben
  • Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Antragsformulare ("Formulare & Online-Dienste")
  • Ausführliche Beschreibung mit Nachweisen, wie regionale Kooperationspartner eingebunden werden
  • Nachweis zu interkulturellen Kompetenzen, Sprachkompetenzen des Personals sowie Referenzen aus vergleichbaren Maßnahmen (Verwendungsnachweis)
  • Nachweise über weitere in Anspruch genommene oder beantragte Förderungen

bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

  • Stellungnahme des Landkreises/der kreisfreien Stadt (62198)
  • bei juristischen Personen des Privatrechts:
    • aktueller, vollständiger Registerauszug (Vereinsregister o. Ä.)
    • persönliche Vorlage des Ausweisdokumentes der vertretungsberechtigten Personen (Original oder unbeglaubigte Kopie / Vorder- und Rückseite)

Frist/Dauer

Antragstellung (Stichtag)

  • für die folgenden Jahre: zum 31.07. des laufenden Jahres
  • bei Projektdauer zwischen 01.05. bis 31.12. des laufenden Jahres: zum 31.01. des jeweiligen Jahres

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 05.01.2023

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