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Ältere Menschen – Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren, Projektförderung beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (FRL Ältere Menschen), Nr. 04491

Gefördert werden Vorhaben von Projektträgern*, die drei und mehr geeignete Personen als Alltagsbegleiter engagieren und an die zu begleitenden Personen vermitteln. Begleitet werden können Menschen ab einem Lebensalter von 60 Jahren ohne Pflegegrad.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)

Dauer
bis zu 24 Monate

Höhe

  • für den Projektträger: EUR 20,00 pro Monat (bei mindestens 8 Stunden Alltagsbegleitung)
  • für den Alltagsbegleiter: EUR 80,00 pro Monat (bei bis zu 32 Stunden Alltagsbegleitung / bei geringerer Stundenzahl anteilig)

Beispiel:

Ein Projektträger gewinnt und vermittelt zehn Alltagsbegleiter für die Dauer von zwölf Monaten. Der Zuschuss an den Projektträger beträgt EUR 12.000,00.
Der Betrag setzt sich zusammen aus:

  • Zuwendung für den Projektträger in Höhe von EUR 2.400 (EUR 20,00 x 12 Monate x 10 Alltagsbegleiter) und
  • Zuwendung für die Alltagsbegleiter in Höhe von EUR 960,00 pro Alltagsbegleiter (EUR 80,00 x 12 Monate).

Die Zuwendung wird insgesamt an den Projektträger ausgezahlt. Dieser leitet die Mittel an die Alltagsbegleiter weiter.

Über Projekte zur Alltagsbegleitung hinaus werden im Rahmen der Richtlinie "Ältere Menschen" gefördert:

  • Überregionale Projekte und Interessenvertretungen (Teil B)
  • Modellvorhaben (Teil C)

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • gemeinnützige Vereine
  • gemeinnützige GmbHs
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • Kirchgemeinden
  • Genossenschaften
  • Stiftungen

Die Antragsberechtigten haben ihren Sitz im Freistaat Sachsen.

Hinweis: Für eine Förderung muss der Alltagsbegleiter geeignet sein, sich um Senioren zu kümmern.

Weitere Voraussetzungen

Die zu begleitende Person

  • muss mindestens 60 Jahre alt sein,
  • darf keinen Pflegegrad haben,
  • darf mit dem Alltagsbegleiter bis zum zweiten Grad weder verwandt noch verschwägert sein und
  • darf nicht mit dem Alltagsbegleiter in häuslicher Gemeinschaft leben.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

nicht-kommunalen Zuwendungsempfänger:

  • Auszahlung der Mittel, die in den nächsten 6 Monaten zur Auszahlung an die Alltagsbegleiter nötig sind.

kommunale Zuwendungsempfänger:

  • Auszahlung von 40 % der bewilligten Zuwendung zu Projektbeginn
  • Zahlung weiterer 50 % nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises
  • Restbetrag (10 %) nach Prüfung des Verwendungsnachweises

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Anlagen zum Antrag
  • Freistellungsbescheid bei gemeinnützigen Vereinen
  • aktueller Registerauszug bei juristischen Personen des Privatrechts
  • Verwendungsnachweis

Frist/Dauer

Antragstellung: bis spätestens 30.09. für Vorhaben mit Beginn im Folgejahr

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 06.04.2023

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