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Ökologische Aufwertung von Flächen (Kompensationsmaßnahmen) anrechnen lassen (Ökokontopunkte gutschreiben)

Allgemeine Informationen

Handel mit Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 10, 11 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)

Wenn Sie selbst freiwillige Maßnahmen durchführen, durch die sich der Zustand von Natur und Landschaft verbessert, können Sie sich Punkte auf einem Ökokonto gutschreiben lassen. Gleiches gilt für Eigentumsflächen, die Sie für eine Naturschutzmaßnahme im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme zur Verfügung stellen oder verkaufen.

Die Ökopunkte lassen sich als Kompensationsmaßnahme auf spätere Eingriffe (beispielsweise Bauvorhaben) anrechnen. Die Anrechnung kann für den Eigenbedarf des Ökokonto-Inhabers* selbst oder für den Verkauf an Dritte erfolgen.

  • Die Nutzung eines Ökokontos hat den Vorteil, dass Vorhabensträger, die selbst nicht über geeignete Flächen verfügen, schnell und unkompliziert und ohne aufwendige Flächensuche die für die Genehmigung ihres Vorhabens notwendigen Kompensationsmaßnahmen nachweisen können.
  • Außerdem können auf diese Weise ökologisch sinnvolle Maßnahmen langfristig an geeignete Stellen gelenkt werden.
  • Zudem wird so der Verbrauch wertvoller, landwirtschaftlicher Nutzflächen für die Anlage von Kompensationsmaßnahmen verringert.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM)

Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

  • Die Flächen werden dauerhaft zur Aufwertung von Natur und Landschaft zur Verfügung gestellt.
  • Die Ökomaßnahme wertet die Natur und Landschaft erheblich und nachhaltig auf.
  • Sie erfolgt freiwillig, ohne jede andere rechtliche Verpflichtung und ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln

Antragsberechtigte

  • Landeigentümer
  • Landnutzer unter Vorlage der Zustimmung des Eigentümers

Anforderungen

Die Flächen und Maßnahmen stellen eine erhebliche oder nachhaltige Aufwertung dar für

  • Funktionen des Naturhaushaltes (Wasser, Boden, Klima, Arten oder Biotope),
  • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes.

Verfahrensablauf

Flächen können Sie per Online-Formular oder formlos an die Unteren Naturschutzbehörden oder die Ökoflächenagentur Sachsen beim SIB melden. Die Ökoflächenagentur prüft die Umsetzung einer Ökokontomaßnahme durch den Freistaat.

  • Möchten Sie selbst eine Ökokontomaßnahme umsetzen, beantragen Sie vor Beginn der Maßnahme zunächst die Bestätigung der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt / in Dresden, Leipzig und Chemnitz die Stadtverwaltung).
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Eignung der Maßnahme und die Höhe der anrechenbaren Ökopunkte. Ihr Angebot können Sie anschließend selbst vermarkten oder auch unverbindlich an die Ökoflächenagentur Sachsen zur Vermittlung übermitteln.
  • In letzterem Fall erstellt die Ökoflächenagentur ein Exposé, das Kaufinteressenten im Internet über die Maßnahme und die Werteinheiten (WE) informiert.

Hinweis: Die Kaufverhandlungen führen Sie als Kontoinhaber mit potenziellen Interessenten ohne Beteiligung der Behörde.

Erforderliche Unterlagen

Flurkartenausschnitt oder sonstige Planunterlagen mit der markierten Fläche (empfohlen)

Frist/Dauer

je nach Stand des baurechtlichen Verfahrens

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. 19.01.2024

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