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Aquakultur und Fischerei, Projektzuschuss beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei und Aquakultur nach der Richtlinie "Aquakultur und Fischerei" Nr.2.1 bis 2.8 der RL AuF/2023

Der Freistaat Sachsen unterstützt die sächsische Fischwirtschaft bei Maßnahmen zur notwendigen Anpassung der Betriebe an den Klimawandel sowie deren nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit einem Zuschuss.

Wer wird gefördert?

  • Vorhandene oder neu zu gründende Aquakulturunternehmen oder deren Zusammenschlüsse und Fachverbände
  • Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse der Fischwirtschaft
  • Verarbeitungsunternehmen und/oder Vermarktungsunternehmen von Erzeugnissen der Aquakultur und Fischerei
  • Sächsische Tierseuchenkasse, öffentliche oder private wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, Gutachter-/Consultingbüros sowie die FLAGs, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts jeweils für bestimmte Maßnahmen

Was wird gefördert?

Aufwendungen für

  • die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen Nachhaltigkeit der Aquakultur
  • die Anpassung an den Klimawandel und Beitrag zu Klimaneutralität
  • die Verbesserung von Energieeffizienz
  • sektorweite und betriebsübergreifende Maßnahmen zur Förderung der Aquakultur, Tiergesundheit und Tierwohl
  • Vermarktungs- und Verarbeitungsmaßnahmen für regionale Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
  • die nachhaltige Entwicklung von Aquakulturgemeinschaften

Konditionen

Art der Förderung:
Projektförderung (Anteilsfinanzierung)

Höhe:
bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben (in Abhängigkeit der Erfüllung bestimmter Kriterien bis zu 100 %)

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Als weitere Finanzierungsmöglichkeiten stellt die SAB Investitionsdarlehen für Landwirtschaft und Umwelt zur Verfügung.
  • Ein Vorfinanzierungsdarlehen bis zur Auszahlung des Zuschusses kann gewährt werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung. 

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

  • Investitionsort: Sachsen
  • Mindestinvestitionsvolumen: EUR 2.000
  • Zuwendungshöchstbetrag: EUR 500.000
  • Verschiedene weitere Voraussetzungen je nach geplanter Maßnahmenart

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag reichen Sie ein, indem Sie ihn dort hochladen.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Sie erhalten eine Bestätigung des Antragseingangs durch die SAB via E-Mail.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats nachzuweisen (Verwendungsnachweis).
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag via SAB-Förderportal
  • Dokumente und Nachweise

Auszahlungsantrag

  • Belegliste (SAB-Vordruck 61389)
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) jeweils im Original

Frist/Dauer

  • Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung. Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragsteller* seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen unter anderem Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.

Hinweis: Bei Baumaßnahmen gelten die Leistungsphasen 1-6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand der Antragstellung.

  • Nach Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.

Weitere Fristen zur Antragstellung und Bearbeitung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum Förderablauf.

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 29.12.2023

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