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Inklusionsassistenten an Schulen, Förderung beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen von Inklusonsassistenten zur Förderungen von Inklusionsprozessen nach der Richtlinie "individuelle Förderung" (FRL IndiFö), Nr. 08847

Eine Antragstellung war bis zum 30.06.2021 möglich. Daher können für diese Förderung keine Anträge mehr angenommen werden.

Mithilfe dieser Unterstützung für Inklusionsassistenten* an Schulen in Sachsen fördert der Freistaat Sachsen Vorhaben, die bereits bestehende schulische Inklusionsprozesse nachhaltig unterstützen. Schüler mit einer Behinderung beziehungsweise sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen erhalten hiermit eine zusätzliche Förderung.

Individuell unterstützt werden können auch Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung erkennen lässt, dass bei ihnen möglicherweise Bedarf an sonderpädagogischer Förderung entstehen könnte.

Neben den schulischen Vorhaben zur nachhaltigen Unterstützung der Inklusionsprozesse wird auch deren wissenschaftliche Begleitung gefördert.

Förderfähig ist der Einsatz von Inklusionsassistenten an:

  • Oberschulen
  • Gymnasien
  • Grundschulen
  • Gemeinschaftsschulen
  • Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
  • berufsbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft

Konditionen:

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben

Hinweis: Es beseht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Träger der Maßnahme:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Privatrechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst registrieren.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und melden Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung an.
  • füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

siehe Programmseite der SAB

Frist/Dauer

  • Antragstellung: bis 01.04. des Jahres, in dem das Vorhaben beginnen soll
  • Bewilligungszeitraum: 01.08. des Antragsjahres 31.07. des zweiten Jahres nach Beginn des Vorhabens

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (FRL IndiFö) vom 20.04.2021

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 17.03.2022

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