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Gaststättengewerbe, an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Ihrem gastwirtschaftlichen Betrieb Alkohol aussschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession).

Um die Konzession bentragen zu können, müssen Sie zunächst an der Gaststättenunterrichtung der IHK teilnehmen. Diese fungiert als lebensmittelrechtlicher Unterrichtungnachweis.

Die Gaststättenunterrichtung vermittelt die Grundzüge der lebensmittel- und hygienetechnischen Vorschriften, beispielweise

  • Hygienevorschriften
  • Lebensmittelrecht
  • Bier-, Wein-, sowie Milchrecht
  • Getränkeanlagen

Hinweis: Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie die Inhalte der Unterrichtung im Rahmen einer staatlich anerkannten Berufsausbildung mit Prüfung durch die IHK erworben haben.

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammern (IHK)

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt bei der IHK.

  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert circa 45 Stunden.
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung.
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Frist/Dauer

keine

Die Unterrichtung ist unbefristet und bundesweit gültig.

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 19.05.2021

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