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Anerkennung als Schulungsveranstalter / Schulungsveranstalterin zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen

Allgemeine Informationen

Um als Schulungsveranstalter* für Gefahrgutfahrende eine Fortbildungseinrichtung (für ADRKurse) zu führen, müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Die Anerkennung ist für verschiedene Arten von Kursen möglich:

  • Basiskurs
  • Aufbaukurs Tank
  • Aufbaukurs Klasse 1
  • Aufbaukurs Klasse 7
  • Auffrischungsschulungen

Die IHK prüft die eingereichten Lehr- und Unterrichtsmaterialien sowie die Unterrichtsstätte und gegebenenfalls das Lehrpersonal.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammern (IHK)

Voraussetzungen

  • Lehrplan, der den vorgegebenen Kursplänen der IHK enstpricht
  • geeignete Räumlichkeiten
  • geeignetes Unterrichtsmaterial
  • qualifiziertes Lehrpersonal

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag bei der zuständigen IHK ein
  • die IHK prüft zunächst das Material
    • ggf. besuchen Vertreter die Unterrichtsstätte vor Ort
    • ggf. finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt

Abschließend erhalten sie von der IHK einen Bescheid über die Anerkennung. Danach dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

Erforderliche Unterlagen

Der zu stellende Antrag muss neben dem Umfang der Anerkennung (Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7) folgendes beinalten:

Kurspläne/Musterunterrichtspläne (Stundenplan) für die beantragten Schulungen:

  • Stundeneinteilung (mit Pausen)
  • zu behandelndes Thema inkl. der Zeitansätze
  • Zuordnung der Themen zum Themensektor des jeweiligen Kursplanes
  • die Uhrzeiten unter Berücksichtigung von Pausen und Wegzeiten um und vom Ort der Schulungen für die praktischen Lehrgangsteile (Wegezeiten werden nicht den vorgesehenen Unterrichtszeiten zugerechnet)
  • Art des Unterrichts (z. B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, praktische Übungen)
  • Kennzeichnung der praktischen Teile

Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodisch-didaktischen Eignung:

  • Beruflicher Werdegang
  • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
  • Nachweise der besonderes Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
  • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
  • Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen
  • Bereitschaftserklärung zu Ausübung einer Referententätigkeit

Der Ort der Schulungen sollte insbesondere für die praktischen Teile wie Ausbildungs- und Feuerlöschort geeignet sein. Geben Sie in ihrem Antrag auch die Ausstattung der Schulungsstätte an.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 01.07.2021

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