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EMAS-Register, Eintragung eines Unternehmens bei der IHK beantragen

Allgemeine Informationen

Freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) nach § 33 des Umweltauditgesetzes (UAG)

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument hilft Organisationen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die Einführung von EMAS ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

  • EMAS beginnt mit einer Bestandsaufnahme (Umweltprüfung) und führt über die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (Abläufe, Organisation, Verantwortlichkeiten) mit Dokumentation bis zur Erstellung einer Umwelterklärung.
  • Ein zugelassener Umweltgutachter* überprüft zum Abschluss das eingeführte System und die Informationen in der Umwelterklärung.
  • Nach Eintragung in das EMAS-Register darf Ihre Organisation das EMAS-Logo tragen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Eintrag im Register sind

  • die Durchführung einer Umweltprüfung durch die Organisation
  • die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
  • die Veröffentlichung einer Umwelterklärung
  • die erfolgte Überprüfung von Managementsystem und Umwelterklärung durch einen zugelassenen Gutachter

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das EMAS-Register ist der abschließende Schritt zur Einführung von EMAS in Ihrer Organisation.

  • dazu müssen Sie zunächst eine Umweltprüfung durchführen,
    • diese stellt die Auswirkung des Unternehmens auf die Umwelt fest
    • anhand dessen gibt Ihre Organisation eine Umwelterklärung ab
  • von der Deuschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene, unabhängige Umweltgutachter prüfen die Umwelterklärung und die Umsetzung der EMAS-Anforderungen
  • nach der Validierung beantragen Sie den Registereintrag bei der IHK/HWK
  • die Kammer prüft die Unterlagen und informiert die Umweltschutzbehörde (diese hat vier Wochen Zeit sich zu äußern)
  • falls es keine negative Rückmeldung der Umweltschutzbehörde gibt, erhalten Sie eine Registriernummer
  • Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMAS-Logo zu tragen.

Hinweis: Zur Aufrechtserhaltung ist jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • die durch einen zugelassenen Umweltgutachter für gültig erklärte Umwelterklärung

Frist/Dauer

Der EMAS-Registereintrag ist für drei Jahre, bei kleinen Organisationen bis zu vier Jahre gültig.

Kosten

Die Kosten variieren je nach Umweltgutachter und Gebührenordnung der zuständigen Kammern.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 28.05.2021

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