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KfW-Programm "Nichtwohngebäude" – Zuschuss beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Investitionsausschusses für die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen beziehungsweise frisch sanierten Effizienzgebäudes, KfW-Programm Nr. 463

Bei diesem Programm fördert die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) besonders effiziente Neubauten oder für energetische Sanierungen an Nichtwohngebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz inklusive einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.

Was wird gefördert?

  • Neubau: die Baukosten und Kosten der förder­fähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
  • Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)
  • Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude: alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen sowie die Kosten der förder­fähigen Umfeldmaßnahmen

Hinweise:

  • Gefördert wird auch die Sanierung von Baudenkmalen.
  • Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen und die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z.B. im Kaufvertrag), werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert.

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten* sowie eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem "Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen sowie Einzel­unternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Geschäftsbanken, Genossen­schaftsbanken und Sparkassen
  • Contracting-Geber , die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohn­gebäuden erbringen

Konditionen

Art der Förderung:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe:

  • Sanierungszuschuss bis zu 15 Mio. Euro
  • Bauzuschuss bis zu 6,75 Mio. Euro

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

Hinweis: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen

Bei Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude:

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antrag­stellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Tipp: Planen Sie Ihr Vorhaben mit einem Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste, der für die Kategorie "Nichtwohngebäude - Effizienzgebäude“ qualifiziert ist.

Bei Beantragung einer Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeitsklasse:

  • Für die Beantragung einer Effizienz­haus-Stufe mit Nach­haltig­keits-Klasse ist das Qualitäts­siegel "Nach­haltiges Gebäude" notwendig.
  • Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungs­fall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungs­stelle veröffent­licht wurde. Bitte prüfen Sie daher die Verfüg­barkeit der Nach­haltig­keits­zertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.

Verfahrensablauf

Bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kauf­vertrag unter­schreiben, stellen Sie Ihren Antrag direkt im KfW-Zuschussportal.

  • Gemeinsam mit Ihrem Energieeffizienz-Experten füllen Sie die "gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ aus.
  • Im gBzA-Center finden Sie die Produkt­nummer 463. Hier geben Sie und Ihr Experte für Energie­effizienz die benötigten Daten ein.
  • Anschließend erhalten Sie eine ID, die Sie für die Beantragung im KfW-Zuschussportal benötigen.
  • Nach der Beantragung können Sie mit den Arbeiten starten oder das Gebäude kaufen.

Veranlassung der Auszahlung:

  • Erstellen Sie nach Abschluss des Vorhabens zusammen mit Ihrem Energieeffizienz-Experten die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD).
  • Reichen Sie die ausgefüllte und unter­schriebene BnD im KfW-Zuschussportal ein, um die Auszahlung zu veranlassen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.

Frist/Dauer

  • Innerhalb von 24 Monaten nach Antragsbestätigung ist das Vorhaben durchzuführen und abzuschließen (Bewilligungszeitraum).
  • Auf begründeten Antrag kann diese Frist auf maximal 48 Monate erhöht werden.
  • Spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums muss die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) eingereicht werden. Wird sie später eingereicht, führt dies grundsätzlich zur Rücknahme der Zusage/der Antragsbestätigung.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 24.01.2022

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