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Handwerksberufe, Beratung und Unterstützung in Ausbildungsverhältnissen einholen

Allgemeine Informationen

Förderung der Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung durch die Beratung aller Beteiligten nach § 76 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

Als Auszubildender*, Umschüler oder Teilnehmender in der Berufsausbildungsvorbereitung können Sie bei zuständigen Stellen Beratung und Unterstützung einholen. Je nach Region sind das die Handwerkskammern in Sachsen. Sie beraten auch ausbildende Betriebe, umschulende Einrichtungen und Anbieter von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung. Beispielsweise bei:

  • Konflikten zwischen Auszubildenden und Betrieben,
  • Fragen zu Maßnahmen zur Vorbereitung von Auszubildenden oder
  • Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung.

Als Betrieb, Umschulungseinrichtung und Anbieter von Berufsausbildungsvorbereitungen stellen Sie dafür den Beratern alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung und gewähren ihnen Zugang zu den Ausbildungsstätten.

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der zuständigen Stelle oder bei der dortigen Ausbildungsberatung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenn sich bei Ihnen Fragen oder Unklarheiten bezüglich Ihrer Ausbildung, Umschulung oder Berufsvorbereitungsmaßnahme ergeben, sollten Sie das Gespräch mit einem Berater oder der zuständigen Stelle suchen.

  • Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
  • Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel baldmöglichst in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.
  • Stellt der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.
  • Alternativ kann der Berater auch festlegen, dass Sie telefonisch, per E-Mail oder schriftlich in Kontakt bleiben.

Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie nach Maßgabe des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Variieren nach Art der Beratung.

Genaueres erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.

Frist/Dauer

  • Variieren nach Vorgabe der zuständigen Stelle.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 28.09.2021

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