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Produktsicherheit zur Nutzung von Gasgeräten, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Geräten, zu Sicherheitsaspekten, Unterlagen oder Warnhinweisen, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Stelle.

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe überwacht.

Eine regelmäßige Wartung ist bei den Geräten vorzunehmen.

Bei allen Geräten sind

a) eine Installationsanleitung für den Installateur beizufügen,

b) eine Bedienungs- und Wartungsanleitung für den Nutzer beizufügen,

c) auf dem Gerät sowie auf seiner Verpackung die geeigneten Warnhinweise anzubringen.

Es ist die Bestätigung der Konformität mit den geltenden Vorschriften durch Anbringen des CE-Zeichens nachzuweisen.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen | Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 07.10.2022

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Ortsauswahl

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