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Produktsicherheit zur Nutzung von einfachen Druckbehältern, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zur Sicherheit von Druckbehältern, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Stelle.

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen an einfache Druckbehälter überwacht.

Einfache Druckbehälter sind serienmäßig hergestellte Druckbehälter für bestimmte begrenzte Anwendungen und Konstruktionen:

  • nur zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff
  • Behälter dürfen keinen Flammen ausgesetzt werden
  • nur aus unlegiertem Stahl oder Aluminium
  • besteht aus einem zylindrischen Teil, das von zwei nach außen gewölbten Böden oder flachen Böden verschlossen wird
  • max. Betriebsdruck = 30 bar
  • max. Druckinhaltsprodukt (Druck mal Volumen; p·V) darf höchstens 10.000 bar·Liter sein
  • max. Temperatur von 300 °C (Stahl) und max. 100 °C (Aluminium)

Anforderungen an die einfachen Druckbehälter bestimmen unter anderem dass die Werkstoffe drucktragender Teile schweißgeeignet, verformungsfähig und zäh sowie alterungsunempfindlich sein müssen. Die Innenwand der Behälter muss kontrolliert werden können. Die Behälter müssen entleert werden können und es ist ein Schutz vor Korrosion vorzusehen.

Kennzeichnungspflicht

Es ist die Bestätigung der Konformität mit den Vorschriften durch Anbringen des CE-Zeichens nachzuweisen.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen | Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 11.10.2022

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