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Produktsicherheit für pyrotechnische Gegenstände, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Haben Sie zur Produktsicherheit pyrotechnischer Gegenstände Fragen oder Hinweise, wenden Sie sich an die unten genannte Auskunftsstelle.

Innerhalb des europäischen Binnenmarktes gelten Vorschriften, die den freien Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere Feuerwerkskörpern, sicherstellen. Mit diesen Vorschriften sollen zudem ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit, die öffentliche Sicherheit sowie den Schutz und die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet werden. Außerdem sind einschlägige Aspekte des Umweltschutzes zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Marktüberwachung wird die Einhaltung dieser Vorschriften kontrolliert.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen | Referat 55

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.01.2023

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Ortsauswahl

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