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Erzeuger von Geflügel aus besonderen Haltungs- und Fütterungsformen, Zulassung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Sachsen Hausgeflügel aus besonderen Haltungs- und/oder Fütterungsformen etikettieren und vermarkten wollen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Zulassung Ihres Betriebes beantragen.

Das betrifft die Haltung folgender Geflügelarten:

  • Gänse
  • Enten
  • Puten / Truthühner
  • Hühner
  • Hähnchen
  • Perlhühner

in folgenden Haltungsformen:

  • "Gefüttert mit mindestens ... % ..." (zum Beispiel Hafermastgans, Maishähnchen)
  • "Extensive Bodenhaltung"
  • "Freilandhaltung"
  • "Bäuerliche Freilandhaltung"
  • "Bäuerliche Freilandhaltung — unbegrenzter Auslauf"

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 96 – Kontrolldienst Markt, EU-Schulprogramm

Voraussetzungen

  • Registrierung nach der Viehverkehrsverordnung
  • bei Antrag als Schlachtbetrieb: Zulassung nach dem Lebensmittelrecht

Verfahrensablauf

  • Die Zulassung beantragen Sie mit dem Antragsformular "Antrag auf Zulassung als Erzeuger von Geflügel aus besonderen Haltungsformen". Das Formular kann bei der zuständigen Stelle angefordert werden.
  • Die zuständige Stelle prüft die Angaben im Antrag und führt eine Vor-Ort-Kontrolle durch.
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erlässt die zuständige Stelle einen entsprechenden Bescheid mit Gebührenmitteilung.

Hinweis: Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag "Antrag auf Zulassung als Erzeuger von Geflügel aus besonderen Haltungsformen" (bei der zuständigen Stelle anzufordern)

gegebenenfalls:

  • Nachweis über die Futtermittelbestandteile
  • Nachweis über die Auslaufflächen (Flurkarten)
  • Nachweis über die Stallkapazität (Grundrisspläne)

Frist/Dauer

Antragstellung: vor Aufnahme der Tätigkeit

Kosten

Verwaltungsgebühr: aufwandsabhängig

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 18.12.2023

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