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Spielgeräte-Aufstellung beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellungsort von Spielgeräten nach § 33c Gewerbeordnung (GewO)

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie die gewerberechtliche Erlaubnis. Die Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Jeder Aufstellort bedarf zudem einer Geeignetheitsbestätigung der zuständigen Gemeinde.

Zuständige Stelle

Ordnungsamt beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

erforderliche Zuverlässigkeit

Verfahrensablauf

Besorgen Sie alle erforderlichen Unterlagen, bevor Sie die Erlaubnis für den Spielgeräte-Standort beantragen.

  • Den Antrag stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle; soweit für Ihren Ort verfügbar, nutzen Sie die Formulare oder den Onlinedienst in Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
  • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

Online-Antrag

(soweit verfügbar unter –> Onlineantrag)

Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.

  • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung (beim Finanzamt)
  • Nachweis über eine Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer
  • Sozialkonzept einer öffentlichen Institution
  • Personalausweis

 

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Aufstellen der Spielgeräte

Achtung! Stellen Sie die Geldspielgeräte erst auf, wenn Sie alle erforderlichen Genehmigungen besitzen!

Kosten

EUR 60,00 bis 400,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Förderales Informationsmanagement – FIM). 19.06.2023

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Ortsauswahl

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