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Handwerksrolle, Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung mitteilen

Allgemeine Informationen

Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Zuständige Stelle

ortszuständige Handwerkskammer

Voraussetzungen

Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung

Kosten

variabel (gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammern)        

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Handwerkskammern im Freistaat Sachsen. 04.03.2024

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