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Landesentwicklungsplan einsehen

Allgemeine Informationen

In den rechtswirksamen Landesentwicklungsplan können Sie im Beteiligungsportal jederzeit Einsicht nehmen.

Landesentwicklungsplan ist die Bezeichnung für den landesweiten Raumordnungsplan in Sachsen.

Zuständige Stelle

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Referat 45

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Freien Zugang zum Landesentwicklungsplan erhalten Sie über das Beteiligungsportal (siehe –> Weitere Informationen). Dort können Sie alle Dokumente und Karten abrufen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 15.03.2024

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