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Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile geförderte, privat finanzierte Rente. Riester-Verträge werden in Form von zertifizierten Banksparplänen, Fondssparplänen und Rentenversicherungen angeboten.

Wenn Sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder wenn Sie zur Berufsgruppe der Beamten*, Richter oder Soldaten gehören, sind Sie unmittelbar berechtigt, einen "Riester-Vertrag" abzuschließen. Sie können aber auch dann "riestern“, wenn Ihr Ehepartner zum berechtigten Personenkreis gehört und in einen Riester-Vertrag einzahlt ("Huckepack"-Verfahren).

Rentenzahlung, Einmalzahlung

Die Sparer erhalten eine lebenslange Rente, deren Höhe sich nach dem im Vertrag angesparten Kapital bemisst. Diese Rente wird in regelmäßigen Teilbeträgen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) ausgezahlt. Alternativ können zum Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalzahlung entnommen werden. Auszahlungsbeträge der privaten Altersvorsorge sind – soweit sie auf den staatlich geförderten Einzahlungen beruhen – in vollem Umfang nach dem dann geltenden Steuerrecht zu versteuern.  

"Wohn-Riestern"

Weiterhin kann auch die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge mit einbezogen werden ("Wohn-Riestern"). Das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte und steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen kann ganz oder teilweise für die Anschaffung, beziehungsweise Erstellung oder Entschuldung, einer selbstgenutzten Wohnimmobilie (eigenes Haus oder Eigentumswohnung) oder zum barrierereduzierten Umbau der eigenen Wohnung im Inland verwendet werden.

Staatliche Zulagen, steuerliche Förderung

Der Staat zahlt eine Grundzulage zuzüglich einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird. Die Grundzulage beträgt ab 2018 EUR 175,00. Die Höhe der Kinderzulage beträgt für jedes vor dem 01.01.2008 geborene Kind EUR 185,00. Für jedes nach dem 31.12.2007 geborene Kind beträgt sie EUR 300,00. Seit 2008 erhalten Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen, eine Extraprämie in Höhe von EUR 200,00.

Neben den Zulagen besteht noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung durch den Sonderausgabenabzug. Dies gilt auch dann, wenn die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen, sonstige Vorsorgeaufwendungen und andere Sonderausgaben bereits voll ausgeschöpft werden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024

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