Datenschutzhinweise für Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d)
Vielen Dank für Interesse an einer Anstellung in unserem Hause und der damit verbundenen Bewerbung bei der Stadtverwaltung Kirchberg. Wir möchten Ihnen nachfolgend Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen:
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlicher:
Stadtverwaltung Kirchberg, Personalwesen, Neumarkt 2,08107 Kirchberg
Email: personalwesen@kichberg.de Telefon: 037602/83112 Fax: 0375/83299
behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Stadtverwaltung Kirchberg, Datenschutzbeauftragter, Neumarkt 2,08107 Kirchberg
Email: datenschutz@kirchberg.de Telefon: 037602/83111
2. Welche Daten werden verarbeitet?
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung
zugesendet haben, um Ihre Eignung für die Stelle zu prüfen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen.
3. Aus welchen Quellen stammen die Daten?
Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten, die er von Ihnen selbst im Zuge der Onlinebewerbung erhält.
4. Auf welcher Rechtsgrundlage, zu welchem Zweck werden die Daten
verarbeitet?
Zweck:
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung
zugesendet haben, um Ihre Eignung für die Stelle zu prüfen und das
Bewerbungsverfahren durchzuführen.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Bewerbungsverfahren ist primär § 11 SächsDSDG in der ab dem 25.05.2018 geltenden Fassung. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Sollten die Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ggf. zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Art. 6 DSGVO, insbesondere zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgen. Unser Interesse besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.
5. Wer ist Empfänger der Daten?
Innerhalb der Stadtverwaltung Kirchberg erhalten nur die Funktionsträger (z. B.
Personalwesen, Personalrat, Vorgesetzte der zu besetzenden Stellen) Ihre
personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung des Bewerbungsverfahrens zuständig und Entscheidungsträger über den Bewerbungsausgang sind.
6. Erfolgt eine Übermittlung in Drittländer oder an internationale
Organisationen?
Eine Übermittlung in Drittländer oder internationale Organisationen erfolgt nicht.
7. Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Sofern Ihre Bewerbung erfolgreich ist, werden Ihre Daten für die Begründung und Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen begründet, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht bzw. vernichtet, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Ein solches resultiert zum Beispiel aus einer erforderlichen Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen. Eine Löschung erfolgt auch dann nicht, wenn Sie auf eigenen Wunsch schriftlich um Speicherung Ihrer Daten für künftig zu besetzende Stelle bitten.
8. Welche Rechte habe Sie?
Wenn Sie eine Auskunft (Art. 15 DS-GVO) zu den zu Ihrer Person gespeicherten
personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die
Sie sich ausgeben. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.
Unter den Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DS-GVO besteht ein Recht der
betroffenen Person, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch nicht, wenn die (weitere) Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art 17 Abs. 3 DS-GVO) oder für im öffentlich Interesse liegende Archivzwecke erforderlich ist (Art 17. Abs. 3 DS-GVO). Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der
Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art 20 DS-GVO haben sie grundsätzlich ein Recht auf Datenübertragbarkeit und nach Art 21 DS-GVO ein Recht auf Widerspruch. Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt. Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer verantwortlichen Stelle bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde, z.B. den Sächsischen
Datenschutzbeauftragten wenden.
Kontakt:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351/493-5401
Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
9. Gibt es für die betroffene Person eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten und welche Folgen hat es, wenn diese dieser Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachkommt?
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Sofern es zu einem Einstellungsangebot kommt, werden wir von Ihnen ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden anfordern, außerdem z. B. Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung. Ohne diese Daten werden wir nicht in der Lage sein, ein Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen zu begründen und durchzuführen.
10. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung und findet
Profiling statt?
Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DS-GVO findet beim Verantwortlichen nicht statt.