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Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Von der Anlagenberatung bis zur Immobilien- und Darlehensvermittlung, von der Hausratsversicherung bis zur kapitalbildenden Lebensversicherung: In Sachen Finanzdienstleistungen und Versicherungen helfen Ihnen professionelle Vermittler*. Doch worauf sollten Sie achten und wo sind Sie am besten beraten?

Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler (nach § 34f GewO) beraten ihre Kunden zu Vermögensanlagen in Form von

  • Anteilen oder Aktien an offenen und geschlossenen Investmentvermögen im Inland, in der EU und im nichteuropäischen Ausland und zu
  • Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (Unternehmensbeteiligungen, Treuhandvermögen, Genussrechten und Namensschuldverschreibungen).

Finanzanlagenvermittler brauchen zur Ausübung ihrer Tätigkeit die Erlaubnis der örtlich zuständigen Gewerbebehörde und müssen in das Register der Finanzanlagenvermittler der Industrie- und Handelskammer eingetragen sein.

Makler, Bauträger und Baubetreuer

Immobilien- bzw. Darlehensmakler, Bauträger und Baubetreuer (nach § 34c GewO) vermitteln den Abschluss von Verträgen über

  • Grundstücke,
  • grundstücksgleiche Rechte,
  • gewerbliche Räume oder
  • Wohnräume.

Sie dürfen außerdem den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln und betreuen Bauvorhaben als Bauherren auf eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten Dritter.

Auch Makler, Bauträger und Baubetreuer brauchen die Erlaubns der zuständigen Gewerbebehörde.

Versicherungsvermittler

Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter vermitteln den Abschluss von Versicherungsverträgen, sind also als Versicherungsvermittler tätig (gemäß § 34d GewO). Versicherungsvermittler brauchen eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Versicherungsvertreter

Versicherungsvertreter sind typischerweise für eine Versicherungsgesellschaft tätig und vermitteln das Versicherungsgeschäft dieser einen Gesellschaft an die Kunden. Eine Abwandlung sind die so genannten Mehrfachvertreter. Wie der Name verrät, vermitteln diese für mehrere Versicherungsunternehmen.

Tätigkeitsmerkmale:

  • Verpflichtung gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft
  • Vermittlungsvertrag mit Versicherungsgesellschaft(en)
  • keine direkten Kosten für den Kunden

Versicherungsmakler und Versicherungsberater

Auch der Versicherungsmakler vermittelt Versicherungsschutz. Er hat jedoch einen separaten Vertrag ("Maklervertrag") mit dem Kunden. Im Gegensatz zum Versicherungsvermittler ist er nicht fest an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Versicherungsmakler können auch beratend tätig sein. Als Versicherungsberater erstellen sie Risikoanalysen für ihre Kunden und beraten über den Versicherungsschutz

Tätigkeitsmerkmale:

  • Verpflichtung dem Kunden gegenüber
  • Makler- oder Beratervertrag mit dem Kunden
  • ggf. Vertretung im Schadensfall gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft
  • Kosten für den Kunden: Maklercourtage oder Honorar

Bei der Entscheidung, ob Sie sich an einen Vertreter oder Berater wenden, sollten Sie bedenken, dass ein Berater unabhängig ist und Sie hier wahrscheinlich die besten Hinweise erhalten. Ein Nachteil kann allerdings sein, dass Sie doppelt zahlen, wenn Sie sich zunächst beraten lassen und mit dieser Empfehlung danach einen Vertrag über den Vertriebspartner eines Vermittlungsunternehmens abschließen.

Makler beraten auch unabhängig, können aber unter Umständen durch die Aussicht auf eine höhere Courtage motiviert sein, Sie eher zum Abschluss bei einem bestimmten Unternehmen zu bewegen.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Makler mehrere Angebote unterbreiten. Entscheiden Sie dann aufgrund eines Vergleiches der Angebote hinsichtlich Preis und Leistung.

Recherche im Vermittlerregister

Um Verbraucher besser zu schützen, ist das Gewerbe der Versicherungsvermittlung erlaubnispflichtig. Vermittler erhalten die Erlaubnis über die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Als Verbraucher können Sie selbst nach registrierten Vermittlern suchen und auch überprüfen, ob ein bestimmter Vermittler registriert ist.

Hinweis: Die Industrie- und Handelskammern (IHK) erteilen auf Antrag auch schriftliche Auskünfte zu Einträgen im Vermittlungsregister.

Die Beratung

  • Werden Sie sich selbst über Ihren Bedarf klar: Welche Versicherungen benötige ich? Was soll im Versicherungsschutz enthalten sein?
  • Achten Sie darauf, dass auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingegangen wird.
  • Lassen Sie sich genau erklären, in welchen Fällen aus der Praxis die Versicherungen greifen.
  • Sie müssen spätestens vor Abschluss des Vertrages eine Beratungsdokumentation erhalten, die die wesentlichen Punkte der Beratung wiedergibt.

Übliche Provisionshöhen für Versicherungsvertreter

  • Private Krankenversicherung: fünf bis acht Monatsbeiträge plus zwei Prozent des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision
  • Lebensversicherungen: teils über 30 Promille bezogen auf die Versicherungssumme plus zwei Prozent des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision
  • Sachversicherungen: 60 Prozent des Erstjahresbeitrags bei Fünfjahresverträgen, in den Folgejahren zehn bis 15 Prozent des Folgebeitrages
  • Kfz-Versicherungen: drei bis acht Prozent des Beitrages, sowohl als Abschlussprovision als auch als Bestandspflegeprovision

Beschwerden

Streitigkeiten mit Finanz-, Versicherungs- und Immobiliendienstleistern müssen nicht zwangsläufig vor Gericht enden. Die Dachverbände der Branchen haben für solche Fälle Schlichtungsstellen eingerichtet. Dort nehmen sich so genannte Ombudsmänner der Beschwerden an und unterstützen beide Seiten dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Mögliche Missstände in einem Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors können Sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden.

Tipp: Details zu den Verfahren lesen Sie unter dem Reiter "Leistungen".

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.09.2022

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