Raumordnungsplan Wind
Für den Ausbau der Windenergie an Land wurden regionale Planungsverbände in Sachsen damit beauftragt, Flächen in Form von Vorranggebieten auszuweisen.
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz, zu der auch der Landkreis Zwickau gehört, hat am 25. Januar 2024 die Unterlagen des Raumordnungsplans Wind (ROPW) für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Verfahren nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz) beschlossen.
Zu den Unterlagen konnten im Zeitraum vom 16. Februar 2024 bis zum 5. April 2024 Stellungnahmen abgegeben werden. Das hat auch die Stadt Kirchberg getan.
Weitere Informationen zum Raumordnungsplan Wind sowie zum weiteren Verfahrensablauf finden Sie auf der Webseite des Planungsverbands Region Chemnitz