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Babynahrung

Babys reagieren besonders empfindlich auf alle Umwelteinflüsse. Geht es um die Ernährung, möchten  Eltern daher sicher sein, dass die Babynahrung keine schädlichen Inhaltsstoffe enthält. Immer wieder tauchen Berichte von schädlichen Stoffen in einzelnen Produkten auf, die Eltern verunsichern. Eltern müssen sich auf die Angaben der Hersteller verlassen können. Bei Zweifeln an der Qualität von Produkten kann der Verbraucherschutz aktiv werden.

Die Herstellung von Babynahrung unterliegt europaweit den strengen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung. Zusätzlich gelten in Deutschland die sehr strengen Vorschriften der Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen (LMBVV). Diese Verordnung ersetzt die über viele Jahrzehnte geltende Diätverordnung (DiätV). Die neue Verordnung ergänzt die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 609/2013. Sie enthält u. a. auch Vorschriften für Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge und Kleinkinder. Speziell für Beikost und Getreidebeikost sind die Bestimmungen der „alten“ DiätV bis zum Vorliegen unionsrechtlicher Vorschriften weiterhin anwendbar. Nach wie vor müssen Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder besonders niedrige Grenzwerte für eventuell enthaltene Rückstände an Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln einhalten.

Kontrollen und Probenahmen

Für die Sicherheit von Babynahrung und die Einhaltung der strengen Vorschriften sind wie bei allen Lebensmitteln in erster Linie die Unternehmen verantwortlich. Von staatlicher Seite wird durch regelmäßige Kontrollen und Probenahmen in den Unternehmen die Umsetzung der Vorschriften kontrolliert. Dies obliegt den Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Ausführliche Informationen zur Organisation der amtlichen Lebensmittelüberwachung Sachsens sowie zu Themen rund um sichere Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz finden Sie im Verbraucherportal "Gesundheitlicher Verbraucherschutz in Sachsen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Untersuchung der Babynahrung

Die Lebensmittelüberwachung der einzelnen Bundesländer untersucht in ihren regelmäßigen Lebensmittelprüfungen auch Babynahrung. Bei Feststellung nicht zulässiger Inhaltsstoffe wird das entsprechende Unternehmen sofort informiert und muss das Produkt im Falle eines gesundheitlichen Risikos vom Markt zurückrufen.

In Sachsen erfolgen Untersuchungen von Babynahrung im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA). Die Ergebnisse werden jährlich im LUA-Jahresbericht veröffentlicht.

Zubereitung von Babynahrung

Bei der Zubereitung der Babynahrung sollten Sie darauf achten, dass Sie Trinkwasser oder geeignetes Mineralwasser verwenden. Meist ist dies auf den Flaschen mit dem Hinweis "geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" kenntlich gemacht.

Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn der Gehalt an bestimmten Stoffen den folgenden Vorgaben entspricht:

  • Natrium ≤ 20 mg/l
  • Sulfat ≤ 240 mg/l
  • Nitrat ≤ 10 mg/l
  • Nitrit ≤ 0,02 mg/l
  • Fluorid ≤ 0,7 mg/l
  • Mangan ≤ 0,05 mg/l
  • Arsen ≤ 0,005 mg/l
  • Uran ≤ 0,002 mg/l
  • Radium-226 ≤ 125 mBq/l
  • Radium-228 ≤ 20 mBq/l

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 27.03.2024

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