Förderrichtlinie für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebaulichen Erneuerung im Stadtumbaugebiet "Östliche Altstadt"
Das Sächsische Staatsministerium des lnnern hat am 14.08.2018 eine neue Richtlinie über die Förderung der Städtebaulichen Emeuerung im Freistaat Sachsen (RL StBauE) beschlossen, die am 15.08.2018 in Kraft getreten ist. Gleichzeitig wurde die VwV StBauE vom 20.08.2009 außer Kraft gesetzt.
Die komplette Förderrichtlinie finden sie hier.