Wahlen 2025
Bekanntmachung: Öffnungszeiten Briefwahllokal – barrierefrei
Das Briefwahllokal der Stadt Kirchberg und der Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld befindet sich in der Stadtverwaltung Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg, Zimmer 104 und ist ab 06.02.2025 wie folgt geöffnet.
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Am Freitag, den 21.02.2025 hat das Briefwahlbüro von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Jens Prager,
Wahlleiter
Wichtige Hinweise
Sie können Ihren Wahlschein auch online beantragen und sich zustellen lassen. Dazu nutzen Sie bitte den personalisierten QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Das Briefwahlbüro ist zwar erst ab dem 06.02.2025 geöffnet, die Beantragung der Briefwahl kann jedoch schon vorher - mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung - online oder in der Stadtverwaltung Kirchberg erfolgen. Der Versand der Unterlagen startet dann jedoch voraussichtlich erst ab dem 06.02.2025.
Stadtverwaltung Kirchberg
Wahlhelfer gesucht!
Voraussichtlich findet am Sonntag, den 23.02.2025 die Bundestagswahl statt. Gesucht werden dafür engagierte Wahlhelfer.
Wahlhelfer müssen
• das 18. Lebensjahr vollendet haben und
• dürfen selbst nicht zur Wahl stehen oder eine Vertrauensperson/ stellv. Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag sein.
Die Aufgabe der Wahlhelfer ist das Ausgeben der Stimmzettel, das Prüfen der Wahlberechtigung der Wähler am Wahltag sowie die Stimmenauszählung ab 18.00 Uhr.
Allen Wahlhelfern wird am Wahltag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausgezahlt.
Sie möchten sich für die Wahl engagieren? Dann melden Sie sich bei Frau Sindy Zimmer - telefonisch unter der 037602/83159 oder per E-Mail an: sindy.zimmer@kirchberg.de.
Wir bedanken und bereits im Voraus für Ihre Bereitschaft und Ihren Einsatz!
Stadtverwaltung Kirchberg
Wahlen 2024
Am Sonntag, den 09.06.2024 wurden folgende Wahlen gleichzeitig durchgeführt:
- Europawahl -
- Kreistagswahl -
- Stadt-/ Gemeinderatswahl -
- Ortschaftsratswahl -
Ergebnisse:
- Europawahl (externer Link auf europa.eu)
- Kreistagswahl (externer Link zum Statistischen Landesamt)
- Stadt-/ Gemeinderatswahl
- Ortschaftsratswahl
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Rechtsgrundlagen für die Wahlen 2024 sind das Kommunalwahlgesetz und die Sächsische Kommunalwahlordnung.
Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten am 9. Juni
- Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschuss
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
- Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Stadtratswahl am Sonntag, den 9. Juni 2024 für das Wahlgebiet Kirchberg sowie für die Ortschaftsratswahlen am Sonntag, den 9. Juni 2024
für das Wahlgebiet Cunersdorf, Leutersbach, Saupersdorf, Stangengrün und Wolfersgrün
Ergebnisse vorangegangener Wahlen:
Ortschaftsratwahlen 2019